EU Inc in Frankreich: Vergleich mit SAS und SARL
Vergleich des EU-Inc-Vorschlags mit SAS und SARL: Gründung, Steuern, lokale Pflichten und Gesetzgebungsstand.
EU Inc ist ein Vorschlag und noch keine verfügbare Alternative zu SAS oder SARL. Nach COM(2026) 321 würde für einen qualifizierten Antrag über die zentrale Schnittstelle mit EU-Vorlage eine Frist von 48 Stunden und eine maximale Registrierungsgebühr von 100 EUR gelten. Der Vorschlag ist nicht angenommen; einen offiziellen Starttermin gibt es nicht.
Einführung in die Unternehmensgründung in Frankreich
Frankreich ist seit langem eines der attraktivsten Unternehmensstandorte Europas und bietet Zugang zu 450 Millionen EU-Verbrauchern sowie einen ausgereiften Rechtsrahmen. Die SAS (Société par Actions Simplifiée) ist derzeit die beliebteste Handelsgesellschaftsform in Frankreich, deren hohe Flexibilität sie besonders attraktiv für wachstumsorientierte und kooperative Unternehmer macht.
Laut INSEE-Daten waren 67% der im Jahr 2020 gegründeten Gesellschaften SAS-Strukturen, verglichen mit 31% für SARL. Diese Formen sind heute verfügbar. EU Inc könnte eine weitere Option schaffen, falls der EU-Gesetzgeber sie annimmt.
Der traditionelle französische Gründungsprozess erfordert mehrere Schritte: Namensüberprüfung beim INPI, Entwurf der Satzung, Kapitaleinzahlung, Veröffentlichung einer Rechtsanzeige und Eintragung ins RCS. Die Unternehmensgründung dauert in der Regel 10 bis 20 Werktage, wenn alle Dokumente vollständig sind, wobei sich diese Frist verlängern kann, wenn ausländische Dokumente eine Apostille oder Übersetzung benötigen.
Die französische SAS (Société par Actions Simplifiée) verstehen
Die SAS ist aus gutem Grund zur bevorzugten Rechtsform für Unternehmen in Frankreich geworden. Die Société par Actions Simplifiée ist eine französische Unternehmensform, die als erste hybride Rechtsform nach französischem Recht auf der Grundlage von Common-Law-Prinzipien geschaffen wurde, ähnlich einer Limited Liability Company nach US-amerikanischem Recht, da die Delaware LLC als Vorbild für die französische Regierung diente.
Hauptmerkmale der SAS
- Mindestkapital: Das französische Recht setzt für die SAS kein gesetzliches Mindestkapital fest; 1 EUR ist ein häufig genutzter Nominalbetrag, der tatsächliche Finanzierungsbedarf hängt vom Unternehmen ab.
- Gesellschafter: Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein, bei einem einzelnen Gesellschafter entsteht eine SASU.
- Geschäftsführung: Ein Präsident (Président) ist obligatorisch und vertritt die Gesellschaft nach außen, wobei er im Falle von Missmanagement zivil- und strafrechtlich haftet.
- Besteuerung: Standardmäßig unterliegt die SAS der Körperschaftsteuer (IS) mit einem Regelsatz von 25%.
- Flexibilität: Die SAS zeichnet sich durch große Flexibilität aus, da ihre Gesellschafter in der Satzung die Modalitäten ihrer Funktionsweise frei festlegen können.
Die SAS ist eine flexible Unternehmensstruktur, die von Startups und größeren Unternehmen genutzt wird. Sie kann mit nominalem Kapital gegründet werden; ihre Governance wird weitgehend in der Satzung festgelegt.
Die SARL (Société à Responsabilité Limitée) erklärt
Die SARL stellt die traditionelle Wahl für französische KMU dar. Eine SARL ist eine Unternehmensform, die von mindestens 2 und bis zu 100 Partnern gegründet werden kann, wie in Artikel L223-3 des französischen Handelsgesetzbuchs festgelegt.
Struktur und Anforderungen der SARL
- Partner: Eine SARL in Frankreich kann von 2 bis zu 100 Gesellschaftern haben.
- Kapital: Es ist kein Mindeststammkapital erforderlich, eine Gründung mit 1 EUR ist möglich.
- Geschäftsführung: Ein oder mehrere Geschäftsführer (gérants) leiten die Gesellschaft, wobei Geschäftsführer natürliche Personen sein müssen, unabhängig davon, ob sie Gesellschafter sind oder nicht.
- Beschränkte Haftung: Partner haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen.
- Besteuerung: Standardmäßig unterliegt eine SARL der Körperschaftsteuer (IS), kann aber unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend für die Einkommensteuer (IR) optieren.
Die SARL bietet einen sicheren, durch das französische Handelsgesetzbuch geregelten Rechtsrahmen und eignet sich besonders für Familienprojekte oder Unternehmer, die ihre ersten Schritte in Frankreich machen. Ihre starrere Struktur macht sie jedoch für Venture-Capital-finanzierte Startups weniger attraktiv als die SAS.
EU Inc: Die Alternative des 28th regime
EU Inc würde sich von SAS und SARL unterscheiden, weil das Kerninstrument als unmittelbar anwendbare EU-Verordnung und nicht als nationale Gesellschaftsform vorgeschlagen ist. Bei Annahme würde sie eine europäische Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung in der Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats schaffen. Nationales Recht bliebe für nicht geregelte Bereiche sowie für Steuern, Arbeit, Genehmigungen und weitere Betriebspflichten relevant.
"Unsere Unternehmer, die innovativen Unternehmen, werden in der Lage sein, in jedem Mitgliedstaat innerhalb von 48 Stunden vollständig online ein Unternehmen zu registrieren. Sie werden im gesamten EU-Raum das gleiche Kapitalregime genießen."
— Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, Weltwirtschaftsforum Davos, Januar 2026
Kernmerkmale von EU Inc
Laut Europäischer Kommission würde der Vorschlag eine digitale Registrierung und bestimmte gesellschaftsrechtliche Verfahren vereinfachen. Die 48-Stunden-Frist und die Obergrenze von 100 EUR gelten nicht allgemein, sondern für den qualifizierten Weg über die zentrale Schnittstelle mit harmonisiertem Antrag und EU-Satzungsvorlage.
Der Vorschlag würde eine zentrale, mit BRIS verbundene Schnittstelle schaffen. Wenn Gründer den harmonisierten Antrag mit einer auf der EU-Vorlage beruhenden Satzung über diese Schnittstelle einreichen, würden präventive Kontrolle und Registrierung einer 48-Stunden-Frist und Höchstkosten von 100 EUR unterliegen.
Der Vorschlag enthält außerdem ein gemeinsames optionales Mitarbeiterbeteiligungssystem mit einem vorgeschlagenen Aufschubmechanismus. Nationale Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsregeln würden weiterhin wichtige Folgen bestimmen; zudem kann sich die Bestimmung in den Verhandlungen ändern.
Das Lückenfüllungsproblem
EU Inc ist jedoch kein vollständiger Ersatz für nationales Recht. Artikel 4 besagt: "Angelegenheiten, die weder von dieser Verordnung noch von der Satzung abgedeckt werden, unterliegen dem nationalen Recht, einschließlich der Bestimmungen zur Umsetzung von Unionsrecht, die für relevante nationale Rechtsformen in dem Mitgliedstaat gelten, in dem die EU Inc ihren Sitz hat."
Nach dem Kommissionsvorschlag würde nationales Recht nicht von Verordnung oder Satzung erfasste Fragen auffüllen. Frankreich müsste eine Referenzform benennen; ob dies SAS, SARL oder eine andere Form wäre, ist nicht endgültig.
"Für jede harmonisierte Regel gibt es Raum für Ermessen der Mitgliedstaaten oder einen lückenfüllenden Verweis auf nationales Recht, der stillschweigend genau die Fragmentierung wieder einführt, die das Regime angeblich beseitigen soll."
— Oxford Law Blog-Analyse von COM(2026) 321, März 2026
Direkter Vergleich: EU Inc vs. SAS vs. SARL
| Merkmal | EU Inc | SAS | SARL |
|---|---|---|---|
| Gründungsdauer | 48-Stunden-Frist beim qualifizierten Vorlagen-Schnellverfahren (Vorschlag) | 1-2 Wochen | 1-2 Wochen |
| Maximale Gründungskosten | 100 EUR bei diesem Schnellverfahren (Vorschlag) | 260-320+ EUR (Registergebühren) | 260-320+ EUR (Registergebühren) |
| Mindestkapital | Kein gesetzliches Minimum; Satzung darf 0 EUR angeben (Vorschlag) | 1 EUR (de jure) | 1 EUR (de jure) |
| Gesellschafter | 1+ (natürliche oder juristische Personen) | 1+ (natürliche oder juristische Personen) | 2-100 (1 für EURL) |
| Flexibilität der Governance | Standardvorlagen + Anpassung | Hochflexible Satzungen | Starrer, kodexgeregelt |
| Grenzüberschreitende Anerkennung | Rechtsform anerkannt; lokale Zweigniederlassungs-, Steuer-, Arbeits- und Genehmigungspflichten können bleiben | Lokale Pflichten richten sich nach der Tätigkeit | Lokale Pflichten richten sich nach der Tätigkeit |
| Mitarbeiteraktienoptionen | Optionales vorgeschlagenes EU-System; nationale Folgen bleiben | Französische Regeln | Französische Regeln |
| Präventive Kontrolle | Keine zusätzlichen Präsenzformalitäten beim qualifizierten Schnellverfahren; Umsetzung offen | Abhängig vom Sachverhalt | Abhängig vom Sachverhalt |
| Lückenfüllendes Recht | Nationales Recht (bestimmte Form) | Französisches Handelsgesetzbuch | Französisches Handelsgesetzbuch |
| Besteuerung | Nationale Körperschaftsteuerregeln gelten | IS (25%) oder IR-Option (5 Jahre) | IS (25%) oder IR-Option (Bedingungen) |
| Zielgruppe | Grenzüberschreitende Startups, Scaleups | Investoren, Wachstumsunternehmen | KMU, Familienunternehmen |
Wann EU Inc in Frankreich bei Annahme relevant sein könnte
EU Inc wird in bestimmten Szenarien zur optimalen Wahl, in denen ihre einzigartigen Vorteile die Reife und etablierte Rechtsprechung französischer Strukturen überwiegen.
Ideale Anwendungsfälle für EU Inc
Grenzüberschreitende Aktivitäten von Tag eins an. Eine gemeinsame gesellschaftsrechtliche Ebene könnte Doppelarbeit verringern. Eine EU Inc würde aber nicht automatisch lokale Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften, Lohnsteuerregistrierungen, Genehmigungen oder Steuerregistrierungen überflüssig machen. Diese Pflichten hängen davon ab, wo das Unternehmen Mitarbeiter, Räume und regulierte Tätigkeiten hat.
Zeitkritische Gründungen. Bei Annahme könnte die 48-Stunden-Frist qualifizierten Gründern helfen, die zentrale Schnittstelle und die Standardvorlage nutzen können. Für heutige Finanzierungs- oder Vertragsfristen steht sie nicht zur Verfügung.
Kapitalbeteiligung für internationale Teams. Das vorgeschlagene optionale Mitarbeiterbeteiligungssystem könnte einen Teil des Instruments standardisieren, würde aber keine nationale Steuer-, Lohnabrechnungs-, Arbeits- oder Sozialversicherungsprüfung für internationale Teams beseitigen.
Ausländische Gründer ohne französische Präsenz. Der vorgeschlagene digitale Weg könnte die Dokumentenabwicklung vereinfachen. Französische Anforderungen an Einwanderung, Identität, Sitz, Bank, wirtschaftlich Berechtigte oder Branchengenehmigungen würden dadurch nicht entfallen, soweit sie gelten.
Wann bei SAS oder SARL zu bleiben ist
Traditionelle französische Strukturen bleiben in mehreren Kontexten überlegen. Wenn Ihr Unternehmen rein national ohne grenzüberschreitende Ambitionen ist, überwiegen die etablierte Rechtsprechung, das lokale Expertenökosystem und die Vertrautheit mit SAS/SARL die Neuheit von EU Inc. SARL ist ideal für stabile Unternehmen mit begrenzten Wachstumserwartungen und Fokus auf lokale Märkte.
Für Unternehmen, die von Anfang an eine hochgradig individualisierte Governance benötigen, kann die vertragliche Freiheit der SAS das übertreffen, was EU Inc-Vorlagen ermöglichen. Der tatsächliche Inhalt der Standard-EU-Vorlagen ist in COM(2026) 321 final nirgends definiert, er wird vollständig künftigen Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 8 überlassen. Ob diese Vorlagen mehrere Anteilsklassen, Vorzugskapital, gewichtete Stimmrechte und die anderen komplexen Merkmale aufnehmen werden, die jedes wachstumsstarke Unternehmen, das externes Kapital aufnimmt, von Tag eins an benötigt, bleibt abzuwarten.
Branchen, die spezifische französische behördliche Genehmigungen oder Berufsqualifikationen erfordern, finden möglicherweise, dass die nationalen Strukturen klarere Compliance-Pfade bieten, bis sich die Rechtsprechung zu EU Inc entwickelt hat.
Praktische Überlegungen für ausländische Unternehmer
Registrierung und Dokumentation
Ausländische Unternehmer müssen die praktischen Anforderungen verstehen. Um in Frankreich ein Unternehmen zu gründen, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder müssen EU-Bürger sein, eine Sozialversicherungsnummer und eine französische Adresse. Zusätzlich müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. EU Inc kann die Gründung rationalisieren, aber Visa- und Aufenthaltserlaubnisanforderungen bleiben durch nationales Einwanderungsrecht geregelt.
Bei französischen SAS- und SARL-Gründungen spielen Kapitaleinzahlungskonto und Bankprüfung häufig eine Rolle. Der Kommissionsvorschlag beseitigt ein Bankkonto als Voraussetzung für das qualifizierte EU-Inc-Schnellverfahren; bei einer späteren Kontoeröffnung würden normale Bank-, Identitäts- und Geldwäscheprüfungen dennoch gelten.
Auslegungsrisiko und rechtliche Unsicherheit
Ein potenzielles Anliegen ist das Auslegungsrisiko. Nationale Gerichte würden die Verordnung im Einzelfall anwenden; der EuGH könnte im Vorabentscheidungsverfahren verbindlich auslegen. Unterschiedliche erstinstanzliche Ansätze sind möglich, aber nicht unvermeidlich; EU-Inc-Rechtsprechung gibt es noch nicht.
Der Präzedenzfall der Societas Europaea ist aufschlussreich. Die Societas Europaea, der frühere Versuch der EU, eine einheitliche Unternehmensform zu schaffen, die 2001 geschaffen wurde, verwies umfassend auf nationales Recht und brachte in zwei Jahrzehnten weniger als 4.000 Registrierungen hervor. Die SE-Verordnung enthält über 60 ausdrückliche Verweise auf nationales Recht, was für jeden Mitgliedstaat eine andere SE-Variante hervorbrachte. Bis 2018 waren etwa 3.000 SE registriert, von denen nur rund ein Viertel echte operative Unternehmen waren.
Für eine detaillierte Analyse dieses Risikos siehe unseren Artikel über Herausforderungen bei der Auslegung durch nationale Gerichte.
Steuer- und Arbeitsrecht bleiben national
Unternehmer sollten erkennen, dass der Vorschlag weder Besteuerung noch Arbeitsrecht harmonisiert. Eine in Frankreich steuerpflichtige oder dort beschäftigende EU Inc würde grundsätzlich den einschlägigen französischen Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsregeln unterliegen; grenzüberschreitende Sachverhalte könnten Pflichten andernorts auslösen.
Dies schafft eine merkwürdige Situation, in der die Rechtsform des Unternehmens europäisch ist, die praktische alltägliche Regulierungslast jedoch überwiegend national bleibt. Der Vorteil liegt hauptsächlich in grenzüberschreitenden Aktivitäten und Kapitalbeschaffung, nicht in der Vereinfachung der nationalen Compliance.
Das Once-Only-Prinzip und digitale Infrastruktur
Ein potenzieller Vorteil ist administrative Effizienz. Der Vorschlag würde bestimmte Verfahren digitalisieren und Registerdaten nach dem Once-Only-Prinzip an zuständige Behörden übermitteln, mit Schutzmaßnahmen gegen Betrug und Missbrauch.
In der Praxis würde der Vorschlag erlauben, bereits im Unternehmensregister vorhandene Daten von zuständigen Behörden wiederzuverwenden. Das Once-Only-Prinzip ist eine Verwaltungsregel für Daten; es würde materielle Steuer-, Lohn-, Sozialversicherungs-, Transparenzregister- oder Genehmigungspflichten des nationalen Rechts nicht aufheben.
Umwandlung und Flexibilität
Der Kommissionsvorschlag enthält Umwandlungswege für geeignete bestehende Gesellschaften, doch heute kann kein französisches Unternehmen in eine EU Inc umgewandelt werden. Zulässigkeit, Verfahren und Steuerfolgen hängen vom endgültigen Text und der Umsetzung ab.
Falls Umwandlungswege im angenommenen Text erhalten bleiben, könnte sich eine geeignete französische Gesellschaft später umwandeln. Gründer sollten Weg, Zeitpunkt oder Steuerneutralität nicht voraussetzen, bevor die endgültigen Regeln vorliegen.
Was das für Ihr Unternehmen bedeutet
EU Inc ist ein bedeutender gesellschaftsrechtlicher Vorschlag. Bei Annahme könnte er für einige grenzüberschreitende Gründer durch den digitalen Weg und eine einheitlichere gesellschaftsrechtliche Ebene die Kalkulation verändern. Bis dahin bleiben SAS und SARL die praktisch verfügbaren Formen in Frankreich.
Es ist jedoch kein universeller Ersatz. Die Abhängigkeit der Verordnung vom nationalen lückenfüllenden Recht, die Unsicherheit bezüglich der Vorlagenflexibilität und das Fehlen etablierter Rechtsprechung schaffen Risiken, die reife Unternehmen oder komplexe Governance-Strukturen möglicherweise als inakzeptabel empfinden. Die SAS bleibt der Goldstandard für Venture-Capital-finanzierte französische Startups, die anspruchsvolle Kapitalstrukturtabellen und Investorenrechte benötigen.
Für Unternehmer in mehreren EU-Rechtsordnungen könnte EU Inc später nützliche gesellschaftsrechtliche Standardisierung bieten. Der Wert lässt sich noch nicht beziffern: Die Schnellverfahrensgrenzen sind bedingt, die Mitarbeiterbeteiligung bleibt teilweise national und lokale Betriebspflichten können weiter gelten.
Während der Vorschlag das Gesetzgebungsverfahren durchläuft, sollten endgültiger Text, Durchführungsmaßnahmen und nationale Wechselwirkungen beobachtet werden. Verschieben Sie eine notwendige Gründung nicht in der Annahme, EU Inc werde in einem bestimmten Jahr starten; ein offizieller Registrierungstermin wurde nicht festgelegt.
Für einen Vergleich, wie sich EU Inc im regulatorischen Kontext Deutschlands unterscheidet, siehe unsere Analyse von EU Inc in Deutschland. Um den breiteren Regulierungsrahmen zu verstehen, konsultieren Sie unseren umfassenden EU Inc-Leitfaden oder nutzen Sie unser Tool zur Strukturbewertung, um zu bestimmen, welche Form am besten zu Ihrem spezifischen Geschäftsmodell passt.
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