Geprüfte Fakten zum EU-Inc.-Vorschlag
Quellengestützte Aussagen aus dem Kommissionsvorschlag, mit klaren Einschränkungen und Gesetzgebungsstatus.
0 EUR
Kein gesetzliches Mindestkapital
Der Kommissionsvorschlag sieht für EU Inc kein gesetzliches Mindestkapital vor. Dies ist eine vorgeschlagene Regel, kein geltendes Recht; eine EU Inc kann derzeit noch nicht registriert werden.
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48h
Vorgeschlagenes Schnellverfahren
Die 48-Stunden-Frist gilt für das vorgeschlagene Schnellverfahren über die zentrale EU-Schnittstelle, wenn Gründer das EU-Antragsformular und die EU-Mustersatzung verwenden. Andere Wege können bis zu fünf Arbeitstage dauern.
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27
Vom Vorschlag erfasste Mitgliedstaaten
Der Vorschlag würde in allen 27 Mitgliedstaaten dieselbe EU-Inc.-Rechtsform einführen und ihre grenzüberschreitende Anerkennung verlangen. Lokale Zweigniederlassungen können weiterhin registrierungspflichtig sein; nationale Steuer-, Arbeits- und Branchenregeln bleiben anwendbar.
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≤100 EUR
Vorgeschlagene Gebührenobergrenze
Die vorgeschlagene Obergrenze von 100 EUR gilt nur für die Schnellgründung über die zentrale EU-Schnittstelle mit EU-Antragsformular und EU-Mustersatzung. Sie umfasst die präventive Kontrolle und ist keine pauschale Obergrenze für sämtliche Gründungskosten.
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Online
Rein digitale gesellschaftsrechtliche Verfahren
Der Vorschlag macht die Gründung und die erfassten gesellschaftsrechtlichen Verfahren vollständig online möglich, ohne routinemäßiges persönliches Erscheinen. Die präventive Kontrolle kann weiterhin administrativ, gerichtlich oder notariell erfolgen; in Ausnahmefällen kann persönliches Erscheinen verlangt werden.
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TBD
Offizieller Starttermin für Registrierungen
Es gibt keinen offiziellen Starttermin für Registrierungen. Der Vorschlag befindet sich noch im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren; bei Annahme würde der aktuelle Text zwölf Monate nach Inkrafttreten gelten.
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