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EUInc Monitor

Redaktionelle Verantwortung

Korrekturprotokoll

Wesentliche Fehler sollen auch nach ihrer Behebung sichtbar bleiben. Dieses Protokoll nennt die geänderte Aussage, die neue Formulierung, die betroffenen Inhalte und die verwendeten Primärquellen.

Was wir protokollieren

Wir erfassen Korrekturen, die das Verständnis einer Regel, eines Datums, des Verfahrensstands, des Geltungsbereichs oder einer wesentlichen Schlussfolgerung verändern. Reine Rechtschreib-, Formatierungs- und Stiländerungen werden nicht aufgeführt. Dieses öffentliche Protokoll begann am 15. Juli 2026 mit der seitenweiten redaktionellen Prüfung.

  1. Offizielle Bezeichnung der vorgeschlagenen Form

    Korrigiert
    Frühere Formulierung
    Einige Seiten behaupteten, der Kommissionsvorschlag nenne die Gesellschaftsform S.EU oder Societas Europaea Unipersonalis.
    Korrigierte Formulierung
    COM(2026) 321 trägt den Titel gesellschaftsrechtlicher Rahmen des 28. Regimes – ‚EU Inc.‘ Der Vorschlag verwendet EU Inc als Bezeichnung; ‚28. Regime‘ beschreibt den breiteren rechtlichen Ansatz.
    Betroffene Inhalte
    //about/faq/guide/insights

    Erfasst am:

  2. Mindeststammkapital

    Korrigiert
    Frühere Formulierung
    Einige Seiten fassten den Vorschlag als verbindliches Mindeststammkapital von 1 EUR zusammen.
    Korrigierte Formulierung
    COM(2026) 321 legt kein gesetzliches Mindeststammkapital fest; die Satzung kann ein gezeichnetes Kapital von 0 EUR ausweisen. Dies ist ein Vorschlag und kein geltendes Recht.

    Erfasst am:

  3. Beginn der Registrierung

    Korrigiert
    Frühere Formulierung
    Frühere Texte stellten das erste Quartal 2027 als erwarteten Start der EU-Inc-Registrierung dar.
    Korrigierte Formulierung
    Es gibt kein offizielles Datum für den Beginn der Registrierung. Der Kommissionstext sieht eine Anwendung zwölf Monate nach Inkrafttreten vor; zuvor ist die Annahme durch Parlament und Rat erforderlich.
    Betroffene Inhalte
    /facts/launch-date/timeline

    Erfasst am:

  4. Geltungsbereich der Angaben zu 48 Stunden und 100 EUR

    Korrigiert
    Frühere Formulierung
    Die 48-Stunden-Frist und die Gebührenobergrenze von 100 EUR wurden zu pauschal als allgemeine Registrierungsgarantien beschrieben.
    Korrigierte Formulierung
    Es handelt sich um vorgeschlagene Schnellverfahrensstandards bei Nutzung der zentralen EU-Schnittstelle und der EU-Vorlagen, nicht um eine Zusage für jeden Gründungsweg oder sämtliche Gründungskosten. Eine EU Inc kann derzeit nicht registriert werden.

    Erfasst am:

  5. Gesetzgebungsstand

    Korrigiert
    Frühere Formulierung
    Einige Formulierungen konnten den Eindruck erwecken, EU Inc sei bereits angenommen oder heute verfügbar.
    Korrigierte Formulierung
    EU Inc ist der Vorschlag COM(2026) 321 der Europäischen Kommission im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2026/0074(COD). Er ist kein geltendes Recht; die endgültigen Regeln können sich ändern und die Annahme ist nicht garantiert.
    Betroffene Inhalte
    //guide/timeline/updates

    Erfasst am:

Möglichen Fehler melden

Senden Sie die URL, die beanstandete Formulierung und eine stützende Primärquelle an editor@euinc.me. Wesentliche Hinweise prüfen wir anhand amtlicher Unterlagen.