Redaktionelle Methodik
EU Inc Monitor arbeitet KI-unterstützt nach definierten redaktionellen Standards. Diese Seite erklärt Quellenauswahl, Prüfung, Lokalisierung und Korrekturen.
Quellenstufen
Wir priorisieren Primärquellen und verlinken wesentliche Tatsachenbehauptungen direkt, wenn eine offizielle Quelle verfügbar ist:
- •Stufe 1 (bevorzugt): Offizielle EU-Quellen – Europäische Kommission, Parlament, Rat, Gerichtshof, EWSA, EZB und EUR-Lex.
- •Stufe 2: Begutachtete Rechtswissenschaft, nationale Behörden und offizielle Gesetzgebungs-Tracker der Mitgliedstaaten.
- •Stufe 3 (nur ergänzend): Etablierte Fachmedien mit namentlicher Autorenschaft; Quelle und Datum werden ausdrücklich genannt.
Transparenz beim KI-Einsatz
KI unterstützt Quellensuche, Erstentwürfe und Lokalisierung. Die Veröffentlichung bleibt eine redaktionelle Entscheidung; der indexierte Kern ist bewusst klein.
- •Entdeckung: Automatisierte Prüfungen markieren mögliche Entwicklungen. Vor der Prüfung sind Quellen-URL und Dokumentidentität erforderlich.
- •Entwurf: KI-unterstützte Texte müssen zwischen Vorschlag, Berichterstatterentwurf, politischem Ziel und geltendem Recht unterscheiden.
- •Validierung: Der Redakteur prüft wesentliche Daten, Zahlen, Dokumentversionen und Behauptungen vor der Suchindexierung an der verlinkten Quelle.
- •Lokalisierung: Englisch und Deutsch sind die indexierten Redaktionsausgaben. Französisch und Spanisch bleiben bis zur gleichen Qualitätsprüfung öffentliche noindex-Vorschauen.
Sprachpolitik
Die öffentliche Website ist auf Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch verfügbar. Englisch und Deutsch sind indexierbar; Französisch und Spanisch bleiben während der Terminologie- und Quellenprüfung noindex. Maschinenübersetzung ersetzt weder das amtliche Dokument noch qualifizierte Rechtsberatung.
Korrekturpolitik
Wesentliche Korrekturen dokumentieren alte Aussage, korrigierte Formulierung, Grund, Datum und Quelle im öffentlichen /corrections-Protokoll. Hinweise bitte an editor@euinc.me.
Zitierweise
Wesentliche Zahlen und Verfahrensaussagen sollen direkt auf die Originalquelle verweisen und amtliche Kennungen wie COM(2026) 321, 2026/0074(COD) und PE790.143v02-00 verwenden.
Grenzen und bekannte Verzerrungen
EU Inc Monitor ist ein Tracker, keine Rechtsberatung. Die Website kann qualifizierte Beratung nicht ersetzen und weder Annahme noch endgültigen Inhalt des Vorschlags garantieren.
Methodik zuletzt geprüft: 15. Juli 2026