Kampagnenforderung
Freie Wahl des Satzungssitzes
Gründer sollen den Gründungsstaat unabhängig davon wählen können, wo das Unternehmen tätig ist, einstellt und Steuern zahlt.
Die 5 Kernforderungen · 01
Primärquelle öffnen ↗Kommissionsvorschlag
Im EinklangWahlfreiheit verankert
Die Gesellschaft wird in dem für ihren Satzungssitz gewählten Mitgliedstaat eingetragen. Satzungssitz und Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung müssen in der EU liegen, jedoch nicht im selben Mitgliedstaat.
JURI-Berichterstatterentwurf
Teilweise im EinklangKernwahl erhalten; Nutzbarkeit eingeschränkt
Der Entwurf streicht die freie Sitzwahl nicht, ergänzt aber Anti-Arbitrage-Schutz und würde das Verbot für Aufnahmestaaten aufheben, einen lokalen Vertreter oder eine physische Präsenz zu verlangen. Die Wahl bleibt, während die grenzüberschreitende Nutzbarkeit teilweise eingeschränkt wird.
Lesehinweis
Die Wahl der Rechtsform ist von Steuer-, Arbeits-, Zweigniederlassungs- und Zulassungsregeln zu trennen, die durch die tatsächliche Tätigkeit ausgelöst werden.