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Eintragung
48h
Vorgeschlagenes Schnellverfahren
Die 48-Stunden-Frist gilt für das vorgeschlagene Schnellverfahren über die zentrale EU-Schnittstelle, wenn Gründer das EU-Antragsformular und die EU-Mustersatzung verwenden. Andere Wege können bis zu fünf Arbeitstage dauern.
- Status
- Kommissionsvorschlag — noch kein geltendes Recht
- Zuletzt geprüft
Offizielle Quellen