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EUInc Monitor
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Eintragung

≤100 EUR

Vorgeschlagene Gebührenobergrenze

Die vorgeschlagene Obergrenze von 100 EUR gilt nur für die Schnellgründung über die zentrale EU-Schnittstelle mit EU-Antragsformular und EU-Mustersatzung. Sie umfasst die präventive Kontrolle und ist keine pauschale Obergrenze für sämtliche Gründungskosten.

Status
Kommissionsvorschlag — noch kein geltendes Recht
Zuletzt geprüft