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Eintragung
≤100 EUR
Vorgeschlagene Gebührenobergrenze
Die vorgeschlagene Obergrenze von 100 EUR gilt nur für die Schnellgründung über die zentrale EU-Schnittstelle mit EU-Antragsformular und EU-Mustersatzung. Sie umfasst die präventive Kontrolle und ist keine pauschale Obergrenze für sämtliche Gründungskosten.
- Status
- Kommissionsvorschlag — noch kein geltendes Recht
- Zuletzt geprüft
Offizielle Quellen