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Rein digitale gesellschaftsrechtliche Verfahren

Der Vorschlag macht die Gründung und die erfassten gesellschaftsrechtlichen Verfahren vollständig online möglich, ohne routinemäßiges persönliches Erscheinen. Die präventive Kontrolle kann weiterhin administrativ, gerichtlich oder notariell erfolgen; in Ausnahmefällen kann persönliches Erscheinen verlangt werden.

Status
Kommissionsvorschlag — noch kein geltendes Recht
Zuletzt geprüft