EU Inc vs UG (haftungsbeschränkt): Der 1-Euro-Vergleich für Gründer
Die UG ermöglicht den Start ab 1 EUR, behält aber Notarpflicht und Ansparpflicht. Wie die geplante EU Inc bei Kosten, Tempo und Expansion abschneidet.
Die UG (haftungsbeschränkt) bietet deutschen Gründern schon heute Haftungsbeschränkung ab 1 EUR, behält aber zwei Formalitäten, die die geplante EU Inc reduzieren soll: die notarielle Mitwirkung und die gesetzliche Rücklagenpflicht. Der Notartermin muss nicht persönlich stattfinden: Das deutsche Recht erlaubt die Gründung von GmbH und UG per Online-Videobeurkundung. Für EU Inc gibt es kein offizielles Startdatum; sie ist noch kein geltendes Recht.
Der Vergleich ist relevant, weil die UG kein Nischenmodell ist. Seit ihrer Einführung 2008 ist sie der deutsche Standardeinstieg für kapitalschwache Gründungen, für die die GmbH noch nicht erreichbar ist. EU Inc, von der Europäischen Kommission am 18. März 2026 als COM(2026) 321 vorgeschlagen, zielt mit einem grundlegend anderen Design auf genau diesen Einstieg.
Warum es die UG gibt
Deutschland schuf die UG (Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt) 2008 mit der MoMiG-Reform des GmbH-Gesetzes – vor allem als Antwort auf deutsche Gründer, die in die englische Limited auswichen, um das 25.000-EUR-Stammkapital der GmbH zu umgehen. Rechtlich ist die UG keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH-Variante nach § 5a GmbHG. Sie kann mit einem Stammkapital ab 1 EUR gegründet werden, was ihr den Beinamen „Mini-GmbH“ eingebracht hat.
Das Konzept funktionierte: Die UG holte Gründer ins deutsche Gesellschaftsrecht zurück und ist bis heute der Standard für Bootstrap-Gründungen, bei denen das GmbH-Kapital die Blockade ist.
Was die UG weiterhin verlangt
Hinter der 1-EUR-Schlagzeile stehen mehrere strukturelle Pflichten:
- Notarpflicht, aber keine zwingende Präsenz. § 2 Abs. 3 GmbHG erlaubt die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags per Videokommunikation, auch im vereinfachten Verfahren und mit den Online-Musterprotokollen. Die offizielle Online-Plattform der Bundesnotarkammer stellt diesen Weg bereit. Einen notarfreien Weg zur UG gibt es nicht.
- Nur Bareinlagen. Das Stammkapital der UG muss in bar eingezahlt werden. Sacheinlagen sind ausgeschlossen.
- Gesetzliche Rücklage. Nach § 5a GmbHG muss eine UG 25 % des maßgeblichen Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einstellen. Das Ansparen von 25.000 EUR macht sie nicht automatisch zur GmbH. Die Gesellschafter müssen die Kapitalerhöhung und Firmenänderung beschließen; die Änderung muss eingetragen werden, bevor die Gesellschaft den GmbH-Zusatz führen kann.
- Der Namenszusatz. Die Firma muss den Zusatz "UG (haftungsbeschränkt)" ausgeschrieben führen. Im deutschen Geschäftsverkehr signalisiert er offen geringe Kapitalisierung – manche Geschäftspartner und Banken werten das als Schwäche.
- Ein Land. Wie die GmbH ist die UG eine deutsche Gesellschaft. Expansion in andere EU-Märkte bedeutet Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften, jeweils mit lokalen Gründungskosten und lokalem Recht.
Was EU Inc stattdessen vorsieht
Der Kommissionsvorschlag wählt beim Gläubigerschutz den entgegengesetzten Ansatz: statt Kapitalanforderungen plus Ansparpflicht setzt EU Inc auf Bilanz- und Solvenztests, wenn Vermögen die Gesellschaft verlässt. Die Eckdaten laut Ankündigung der Kommission vom März 2026:
- Kein Mindestkapital und keine gesetzliche Ansparpflicht
- Ein vorgeschlagener Fast Track über die zentrale EU-Schnittstelle innerhalb von 48 Stunden und für höchstens 100 EUR, wenn harmonisiertes Antragsformular und EU-Satzungsvorlagen verwendet werden
- Vollständig digitale präventive Kontrolle, die nach Artikel 14 weiterhin administrativ, gerichtlich oder notariell erfolgen kann
- Englischsprachige Dokumentation als Standard
- Eine vorgeschlagene Rechtsform in jedem Mitgliedstaat über nationale Register und BRIS; lokale Betriebspflichten bleiben
Der grenzüberschreitende Punkt ist der strukturelle Unterschied. Eine UG, die in Österreich einstellen oder aus einer französischen Niederlassung fakturieren will, trifft genau auf die Fragmentierung, die EU Inc beseitigen soll.
Direkter Vergleich
| Kriterium | UG (haftungsbeschränkt) | EU Inc (Vorschlag) |
|---|---|---|
| Mindestkapital | 1 EUR | Keines |
| Präventive Kontrolle | Notarielle Gründung verpflichtend; Videobeurkundung möglich | Administrativ, gerichtlich oder notariell möglich, aber online |
| Sacheinlagen | Nicht zulässig | Nach dem Vorschlag möglich |
| Ansparpflicht | 25 % des Gewinns bis 25.000 EUR | Keine |
| Gründungsdauer | Tage bis Wochen (notarabhängig) | Vorgeschlagener 48-Stunden-Fast-Track mit EU-Vorlagen |
| Gründungskosten | Notar- und Registerkosten, typisch einige hundert EUR | Vorgeschlagene 100-EUR-Obergrenze für diesen Fast Track |
| Geltungsbereich | Deutsche Rechtsform | Vorgeschlagene Rechtsform in jedem Mitgliedstaat; lokale Pflichten bleiben |
| Status | Heute verfügbar | Kommissionsvorschlag; kein offizielles Startdatum |
Der Haken: EU Inc ist noch nicht verfügbar
Der entscheidende Vorteil der UG: Es gibt sie. EU Inc ist ein Gesetzgebungsvorschlag in aktiver Prüfung im Verfahren 2026/0074(COD). Ende 2026 ist ein politisches Ziel für eine Einigung, kein Annahme- oder Startdatum. Der Kommissionstext wäre zwölf Monate nach Inkrafttreten anwendbar; endgültiger Text und Zeitplan können sich ändern. Unsere Timeline verfolgt jeden Schritt.
Wer in diesem Quartal eine Gesellschaft braucht, sollte nicht auf EU Inc warten. Wer einen längeren Planungshorizont hat, kann das Verfahren beobachten, sollte eine Gründung aber nicht auf ein unbestätigtes Datum ausrichten.
Fazit
Für ein deutschlandfokussiertes Geschäft, das heute existieren muss, bleibt die UG die verfügbare kapitalarme Wahl. Der spätere GmbH-Zusatz erfordert einen Gesellschafterbeschluss, eine Kapitalerhöhung auf das gesetzliche Niveau und die Eintragung; er entsteht nicht automatisch beim Erreichen von 25.000 EUR Rücklage. Im Fall einer Annahme könnte EU Inc Gründungs- und Rücklagenfriktionen reduzieren. Lokale Steuer-, Lohnabrechnungs-, Arbeitsrechts-, Lizenz-, Zweigniederlassungs- und Registrierungspflichten aus tatsächlichen Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat würden dadurch jedoch nicht entfallen.
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Über den Redakteur
David Persson
Gründer und Redakteur, EU Inc Monitor
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