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GesetzgebungBy EU Inc Guide··8 Min. Lesezeit

Ratsarbeitsgruppe Gesellschaftsrecht hält zehnte Prüfungssitzung zu EU Inc. ab

Die Ratsarbeitsgruppe Gesellschaftsrecht tritt zu ihrer zehnten Sitzung zusammen, um den EU Inc.-Vorschlag zu prüfen, und signalisiert damit anhaltende Dynamik in Richtung Annahme.

Die Ratsarbeitsgruppe Gesellschaftsrecht hielt am 2. Juni 2026 ihre zehnte technische Prüfungssitzung zu EU Inc. ab und setzte damit die intensive Artikel-für-Artikel-Prüfung von COM(2026) 321 fort, die Ende März begonnen hatte. Die Sitzung markiert eine Fortsetzung des beschleunigten Tempos unter zypriotischer Ratspräsidentschaft, wobei die Delegationen der Mitgliedstaaten starke Unterstützung für die Initiative aufrechterhalten und gleichzeitig zentrale Fragen zu Rechtsgrundlage, Insolvenzverfahren, Besteuerung und Arbeitnehmermitbestimmung bearbeiten.

Überblick über die zehnte Prüfungssitzung

Die zehnte Sitzung der Arbeitsgruppe fand am 2. Juni 2026 statt, Teil eines dichten Kalenders technischer Sitzungen, der bis Anfang Juli geplant ist. Nach Ratsdokumenten hatte die Arbeitsgruppe bereits Mitte Mai die erste Prüfung von mehr als der Hälfte des Vorschlags abgeschlossen, ein schnelles Tempo im Vergleich zu typischen Gesetzgebungsdossiers.

Dies stellt erhebliche Fortschritte seit der ersten Sitzung am 23. März 2026 dar, nur fünf Tage nachdem die Kommission das vollständige Legislativpaket veröffentlicht hatte.

Bislang ist keine öffentliche Nachbereitung der zehnten Sitzung im Ratsregister erschienen, konsistent mit dem Muster, das sich über alle bisherigen Sitzungen etabliert hat. Die inhaltlichen Verhandlungspositionen und detaillierten Änderungsvorschläge der Mitgliedstaaten bleiben auf Arbeitsgruppenebene vertraulich.

Zentrale Themen der Arbeitsgruppe

Der EU Inc.-Vorschlag schafft einen harmonisierten gesellschaftsrechtlichen Rahmen, der in die nationale Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats integriert werden soll. Zu den zentralen Elementen des Vorschlags gehören ein Digital-by-Default-Rahmen, Gründung innerhalb von 48 Stunden, Kosten unter 100 Euro, digitale Verfahren während des gesamten Lebenszyklus des Unternehmens und einmalige Übermittlung von Unternehmensinformationen zwischen Behörden.

Die Ratsdiskussionen haben mehrere wiederkehrende Bereiche zutage gefördert, die eine Klärung erfordern:

Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich: Der Vorschlag nutzt Artikel 114 AEUV (Binnenmarktkompetenz), um Gründungsvorschriften über 27 Rechtsordnungen hinweg zu harmonisieren. Die Mitgliedstaaten prüfen, ob diese Rechtsgrundlage die im Text enthaltenen Bestimmungen zu Besteuerung und Beschäftigung angemessen stützt, insbesondere Artikel 79 zur Besteuerung von Mitarbeiteraktienoptionen.

Insolvenzbestimmungen: Der Vorschlag sieht schnellere und digitale Insolvenzverfahren für EU Inc.-Gesellschaften vor sowie ein EU-Mitarbeiteraktienoptionsprogramm mit harmonisierten Merkmalen und harmonisiertem Besteuerungszeitpunkt. Die Delegationen prüfen weiterhin, wie diese vereinfachten Verfahren mit bestehenden nationalen Insolvenzrahmen interagieren.

Forum Shopping und Schutzmaßnahmen: Aus den Diskussionen könnten weitere Klarstellungen erforderlich sein zu Fragen wie Rechtsgrundlage, Insolvenz- und Besteuerungsaspekten, Forum Shopping, Mitbestimmung und dem Bedarf an zusätzlichen Schutzmaßnahmen. Die Möglichkeit der Gründer, den Mitgliedstaat der Registrierung unabhängig vom operativen Hauptsitz frei zu wählen, bleibt eine zentrale Gestaltungsfrage.

Arbeitnehmerbeteiligung: Die Anforderungen an Mitbestimmung variieren erheblich zwischen den Mitgliedstaaten. Der Vorschlag verlangt von EU Inc.-Gesellschaften, die Arbeitnehmerbeteiligungsregeln des Mitgliedstaats der Registrierung zu respektieren, aber die Delegationen prüfen, ob zusätzliche harmonisierte Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

ArtikelgruppeStatusZentrale Spannung
Gründung & Registrierung (Art. 8-17)Erste Prüfung abgeschlossenBalance zwischen 48-Stunden-Schnellverfahren und notarieller Aufsicht in zivilrechtlichen Rechtsordnungen
Governance & Kapital (Art. 20-40)In PrüfungEUR 0 oder 1 Mindestkapital vs. Gläubigerschutzstandards
Mitarbeiteraktienoptionen (Art. 70-79)Benötigt KlärungSteuerharmonisierung ohne Einstimmigkeitserfordernis
Insolvenz (Art. 80-90)In PrüfungVereinfachte Verfahren vs. nationaler Insolvenz-Acquis

Fortschrittsbewertung: Wo der EU Inc.-Vorschlag steht

Anfang Juni 2026 hat der Vorschlag mehrere institutionelle Ebenen mit ungewöhnlicher Geschwindigkeit durchlaufen. Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19.-20. März 2026 forderten die Mitgesetzgeber auf, das Regime bis Ende 2026 anzunehmen. Die Schlussfolgerungen fordern die Mitgesetzgeber auf, das Regime bis Ende 2026 auf Grundlage des Kommissionsvorschlags vom 18. März anzunehmen. António Costa bestätigte auf der Pressekonferenz nach dem Gipfel, dass die Zeitpläne bis Ende 2027, aber hauptsächlich noch dieses Jahr, 2026, umgesetzt werden sollten.

Im Ratsverfahren ist die technische Prüfung nun durch zehn Arbeitsgruppensitzungen seit Ende März vorangeschritten. Weitere Arbeitsgruppensitzungen sind für den 2. Juni, 17. Juni, 2. Juli und 8. Juli angesetzt. Die Juni-Sitzungen werden bestimmen, ob ausreichend Konvergenz besteht, um strittige Fragen zur politischen Klärung an den AStV (Ausschuss der Ständigen Vertreter) zu überweisen.

Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit hielt am 28. Mai 2026 seine erste politische Debatte auf Ministerebene ab. Am 28. Mai führten die COMPET-Minister die erste politische Debatte auf Ministerebene zu EU Inc. Die öffentliche Nachbereitung signalisiert Dynamik, keine Einigung über den Text, und lässt Schutzmaßnahmen, Rechtssicherheit und nationale Arbeitsrechtsvorschriften als Verhandlungspunkte offen.

Im Parlament wurde René Repasi (S&D, Deutschland) am 23. April 2026 zum Berichterstatter ernannt. René Repasi (S&D, Deutschland) wurde am 23. April 2026 zum Berichterstatter ernannt, und die Ausschussüberweisung wurde am 18. Mai im Plenum bekannt gegeben. Die mitberatenden Ausschüsse ECON (Wirtschaft und Währung) und EMPL (Beschäftigung) bereiten ihre eigenen Bewertungen vor, geleitet von Aurore Lalucq bzw. Johan Danielsson.

Reaktionen der Stakeholder und Implikationen

Die Reaktion auf den Vorschlag hat sich entlang vorhersehbarer Linien geteilt. Startup-Gründer und Investoren unterstützen den Kernrahmen weitgehend, insbesondere den Digital-First-Registrierungsprozess und das flexible Governance-Modell. Die EU-INC-Kampagne, angeführt von europäischen Unternehmern, hat sich mobilisiert, um die freie Wahl des Registrierungssitzes gegen Versuche zu verteidigen, diese einzuschränken.

"Es wird allen innovativen europäischen Unternehmen die Möglichkeit geben, sich ein für alle Mal in 48 Stunden für maximal 100 Euro zu registrieren, ohne Bankkonto oder Mindestkapitalanforderungen, für alle ihre Tätigkeiten im gesamten europäischen Binnenmarkt."

— Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie, 18. März 2026

Gewerkschaften haben Bedenken hinsichtlich potenzieller Regulierungsarbitrage geäußert. Der Europäische Gewerkschaftsbund hat beispielsweise argumentiert, dass Arbeitnehmerrechte unzureichend geschützt seien. Sie fordern eine Überarbeitung der vorgeschlagenen Verordnung, um sie mit der erklärten Absicht der Kommission in Einklang zu bringen, Beschäftigungsrechte nicht zu beeinträchtigen.

Juristen in zivilrechtlichen Rechtsordnungen bleiben besorgt über die Auswirkungen des Vorschlags auf Notariatssysteme. Der Text erlaubt die Gründung unter Verwendung von Standardvorlagen ohne notarielle Mitwirkung für das auf EUR 100 begrenzte 48-Stunden-Schnellverfahren, gestattet es den Mitgliedstaaten aber, bei individuellen Satzungen eine Beurkundung zu verlangen.

Der parlamentarische Berichterstatter Repasi hat Lücken im Kommissionstext identifiziert. Maßnahmen wie digitale Unternehmensgründung innerhalb von 48 Stunden und harmonisierte Aktienoptionsprogramme seien "wesentliche Schritte" zur Integration des Binnenmarkts, aber wichtige Elemente aus dem Parlamentsbericht fehlten im Vorschlag. Dazu gehörten "echte Regelungen zur Vermögensbindung zur Verhinderung von Killer-Akquisitionen und zur Verhinderung von Missbrauch hinsichtlich Gläubigerschutz, Arbeitsrecht und Arbeitnehmerbeteiligung in Aufsichtsräten."

Zeitplanerwartungen für die Annahme durch den Rat

Das politische Ziel bleibt Ende 2026 für die endgültige Annahme. Angesichts ihrer Schlüsselbedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der EU fordert die Kommission das Europäische Parlament und den Rat auf, bis Ende 2026 eine Einigung über den EU Inc.-Vorschlag zu erzielen.

Das Erreichen dieser Frist erfordert, dass der Rat bis Frühherbst 2026 eine allgemeine Ausrichtung (gemeinsame Position) erzielt. Die Arbeitsgruppenprüfung bis Juli wird einen Entwurfstext mit klar gekennzeichneten Mitgliedstaatspositionen erstellen. Der AStV wird dann versuchen, ausstehende politische Fragen im September oder Oktober zu lösen, damit die Minister auf einer Ratstagung für Wettbewerbsfähigkeit vor Jahresende formell eine allgemeine Ausrichtung annehmen können.

Der Zeitplan des Parlaments ist weniger weit fortgeschritten. Die Arbeit des JURI-Ausschusses erfordert typischerweise 6-9 Monate von der Ernennung des Berichterstatters bis zur Ausschussabstimmung. Bei Ernennung von Repasi im April könnte eine JURI-Abstimmung Ende 2026 oder Anfang 2027 stattfinden. Dieser Zeitplan erzeugt Druck, interinstitutionelle Triloge zu beginnen, bevor das Parlament seinen Standpunkt in erster Lesung angenommen hat, eine zunehmend übliche Praxis bei engen politischen Fristen.

Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren erlaubt bis zu drei Lesungen, aber mehr als 85 % der Rechtsakte im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren werden am Ende der ersten Lesung oder zu Beginn der zweiten Lesung angenommen. Angesichts der hochrangigen politischen Verpflichtung des Europäischen Rates werden die Mitgesetzgeber auf eine Einigung in erster Lesung durch intensive Trilog-Verhandlungen hinarbeiten.

Bei Einigung bis Dezember 2026 könnte die Verordnung Anfang 2027 in Kraft treten. Als Verordnung und nicht als Richtlinie würde sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten ohne nationale Umsetzung gelten. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass die zentrale EU-Schnittstelle (das digitale Registrierungsportal) beim Inkrafttreten betriebsbereit ist, sodass Unternehmen sofort mit der Gründung von EU Inc.-Gesellschaften beginnen können.

Was dies für europäische Gründer und grenzüberschreitende Unternehmen bedeutet

Die zehnte Arbeitsgruppensitzung bestätigt, dass EU Inc. trotz inhaltlicher Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten auf einem beschleunigten Gesetzgebungsweg bleibt. Für Gründer, Investoren und Berater, die grenzüberschreitende Tätigkeiten planen, stechen drei Implikationen hervor:

Ratspositionierung genau verfolgen: Die Arbeitsgruppenprüfung bis Juli wird bestimmen, ob die Mitgliedstaaten die zentralen Gestaltungsentscheidungen des Vorschlags akzeptieren: freie Wahl des Registrierungssitzes, EUR 0 oder 1 Mindestkapital, Schnellgründung ohne notarielle Mitwirkung und harmonisierte steuerliche Behandlung von Mitarbeiteraktienoptionen. Änderungen an einem dieser Elemente würden den Nutzen des Regimes für Startups grundlegend verändern.

Auf Verfügbarkeit 2027 vorbereiten: Bei legislativer Einigung bis Jahresende 2026 könnte EU Inc. in der ersten Hälfte 2027 für Unternehmensgründungen verfügbar werden. Rechtsteams sollten beginnen zu prüfen, wie EU Inc. im Vergleich zu bestehenden nationalen Formen wie deutscher GmbH, französischer SAS, niederländischer BV und Delaware LLC für spezifische Anwendungsfälle abschneidet.

Umsetzungsdetails beobachten: Kritische operative Fragen bleiben im Vorschlag ungelöst und werden durch Durchführungsrechtsakte nach Annahme der Verordnung bestimmt. Dazu gehören der genaue Inhalt von Mustersatzungsvorlagen, die Gestaltung der zentralen EU-Schnittstelle und Koordinierungsmechanismen zwischen Unternehmensregistern. Unternehmen, die EU Inc. nutzen wollen, sollten die Durchführungsarbeit der Kommission nach Inkrafttreten der Verordnung genau verfolgen.

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